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Audi 3.0 Diesel: Sachverständigengutachten bestätigt Kundenbeschwerden
Anfahrtsverzögerung, Ruckeln und Dieselnageln sind Mängel!
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Im ersten gerichtlichen Verfahren gegen AUDI wegen des seit dem Modelljahr 2019 auf dem Markt angebotenen 3.0 Liter Dieselaggregat 50 TDI liegt jetzt ein vom Landgericht Nürnberg-Fürth in Auftrag gegebenes Sachverständigengutachten vor. Dieses bestätigt:
- Der Motor entwickelt im Stand und auch bei niedriger Drehzahl ein „Dieselnageln“, das nahezu dem Motorgeräusch eins Vier-Zylinder-Dieselmotors entspricht
- Sowohl beim Start aus dem Stillstand mit schlagartiger gewünschter Beschleunigung als auch im Fahrbetrieb bei schneller gewünschter Beschleunigung mit Kick-down weist das Aggregat eine Anfahrtsverzögerung von 1,8 – 2,0 Sekunden auf.
- Die Anfahrtsverzögerung bei spontaner Beschleunigung von 1,8 bis 2,0 Sekunden ist aus gutachterlicher Sicht in manchen Fahrsituationen als gefährlich zu bezeichnen.
- Die Anfahrtsverzögerung bei spontaner Beschleunigung von 1,8 bis 2,0 Sekunden ist aus gutachterlicher Sicht in manchen Fahrsituationen als gefährlich zu bezeichnen.
- Der Antrieb „ruckelt“ im Bereich von 50 km/h bis 70 km/h bei einer Drehzahl um die 1.000 U/min
Wenn auch Sie einen Audi 50 mit 3.0-Liter Motor haben, wenden Sie sich an Rechtsanwalt Alexander Holtz, der Ihnen mit Fachwissen kompetent zur Seite steht.