Internationales Dienst- und Arbeitsrecht Passion

Arbeitsrecht | Internationales Dienst- und Arbeitsrecht

Internationales und nationales Dienstrecht bei HML Holtz in München
Spezialist im nationalen und internationalen Dienstrecht: Rechtsanwalt Alexander Holtz bei HML Holtz, München

HML Holtz ist Ihr Partner bei betrieblichen Umstrukturierungen und der Beendigung von Arbeitsverhältnissen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, insbesondere im internationalen Dienst- und Arbeitsrecht.

Wir beraten und vertreten Mandanten, Personalvertretungen und Gewerkschaften vor dem Gericht der internationalen Arbeitsorganisation ILOAT in Genf.

Internationales Dienstrecht

Das internationale Dienstrecht ist im Gegensatz zum nationalen Arbeits- und Dienstrecht eine Besonderheit, denn internationale Organisationen können Ihre Dienstverhältnisse mit ihren Mitarbeitern unabhängig vom nationalen Arbeitsrecht der Mitglieds- oder Sitzstaaten eigenständig regeln. Somit ist das internationale Dienstrecht der der nationalstaatlichen Hoheitsgewalt entzogen. HML Holtz vertritt mit hoher interkultureller Kompetenz Mandanten, Personalvertretungen und Gewerkschaften vor dem Verwaltungsgerichtshof der internationalen Organisation (VGIAO), dem Gericht der internationalen Arbeitsorganisation (IAO/ILO) in Genf.

Internationales Arbeitsrecht

Wer einen neuen Arbeitsvertrag in einem internationelen Unternehmen oder einer internationalen Organisation mit Sitz im Ausland abschließen will, übersieht oftmals nicht die damit einhergehenden Konsequenzen. HML Law berät Angestellte und Unternehmen bei der Gestaltung des Vertrages und begleitet die Parteien bei Verhandlungen und Abschluss von Dienst- und Arbeitsverträgen. Natürlich beraten und vertreten wir Unternehmen und Mitarbeiter auch bei der Änderung/Beendigung von Verträgen und Kündigungsschutzklagen, Aufhebungsverträge, Abwwicklungsverträge u.v.m.

Auch in Fragen der betrieblichen Altersvorsorge und dem Europäischen Arbeitsrecht vertreten wir Sie kompetent und zielorientiert.

Unsere Mandanten schätzen unsere langjährige Erfahrung im europäischen Dienst- und Arbeitsrecht bei der

  • Gestaltung, Verhandlung und Abschluss von Dienst- und Arbeitsverträgen
  • Beratung bzw. Vertretung bei der Beendigung von Verträgen, etwa bei Kündigungsschutzklagen, Aufhebungsverträgen oder der Abwicklung von Arbeitsverträgen
  • Vertretung bei Besoldungsrechtlichen Fragen, im Disziplinarrecht und des Personalvertretungsrechts
  • Vertretung von Mandanten bei arbeitsrechtlichen Problemen vor der VGIAP und dem Europäischen Gerichtshof