Privates und öffentliches Baurecht Passion

Privates und öffentliches Baurecht

Was beim Baurecht für große Immobilien-Firmen gilt, kommt auch dem privaten Häuslebauer zugute: Aktuelle Kenntnisse des Baufachrechts, fachliche Expertise bei allem rund um Immobilien und das gewisse Quäntchen Geschick, wenn es um verzwickte Fälle geht.

Denn sowohl beim Kauf wie auch beim Bau einer Immobilie sind nicht nur Bauherr und ausführende Gewerke bzw. Firmen beteiligt, sondern auch der Staat und seine vielen Vorschriften ist an vielen Stellen zu berücksichtigen. Daher gibt es das private und das öffentliche Baurecht: Das private Baurecht regelt die Beziehungen von Bauparteien untereinander, das öffentliche Baurecht bezieht sich dann auf das Verhältnis zwischen Bürger und Staat.

Unsere Expertise

  • Baugenehmigungs- und Bauvorbescheidsverfahren
  • Bauvertragsmanagement
  • Baubegleitende Beratung
  • Durchsetzung von baurechtlichen Ansprüchen

Ob bei Immobilientransaktionen, einer möglichen Finanzierung, Immobiliennutzung oder Projektentwicklung: Unsere immobilienrechtliche Expertise steht nicht nur Real Estate-Entwicklern zur Verfügung, sondern auch Häusle-Bauer und Wohneigentümern, die es erst noch werden wollen.