Audi 3.0 Diesel: Sachverständigengutachten bestätigt Kundenbeschwerden
Anfahrtsverzögerung, Ruckeln und Dieselnageln sind Mängel!
Im ersten gerichtlichen Verfahren gegen AUDI wegen des seit dem Modelljahr 2019 auf dem Markt angebotenen 3.0 Liter Dieselaggregat 50 TDI liegt jetzt ein vom Landgericht Nürnberg-Fürth in Auftrag gegebenes Sachverständigengutachten vor. Dieses bestätigt:
- Der Motor entwickelt im Stand und auch bei niedriger Drehzahl ein „Dieselnageln“, das nahezu dem Motorgeräusch eins Vier-Zylinder-Dieselmotors entspricht
- Sowohl beim Start aus dem Stillstand mit schlagartiger gewünschter Beschleunigung als auch im Fahrbetrieb bei schneller gewünschter Beschleunigung mit Kick-down weist das Aggregat eine Anfahrtsverzögerung von 1,8 – 2,0 Sekunden auf.
- Die Anfahrtsverzögerung bei spontaner Beschleunigung von 1,8 bis 2,0 Sekunden ist aus gutachterlicher Sicht in manchen Fahrsituationen als gefährlich zu bezeichnen.
- Die Anfahrtsverzögerung bei spontaner Beschleunigung von 1,8 bis 2,0 Sekunden ist aus gutachterlicher Sicht in manchen Fahrsituationen als gefährlich zu bezeichnen.
- Der Antrieb „ruckelt“ im Bereich von 50 km/h bis 70 km/h bei einer Drehzahl um die 1.000 U/min
Wenn auch Sie einen Audi 50 mit 3.0-Liter Motor haben, wenden Sie sich an Rechtsanwalt Alexander Holtz, der Ihnen mit Fachwissen kompetent zur Seite steht.